Das iranische Parlament hat einen Planungsentwurf verabschiedet, mit Maßnahmen, um möglichen Engpässen bei wichtigen Gütern entgegentreten zu können.
Geplant ist u.a., dass die subventionierten Devisen nur für wichtig eingestufte Waren zur Verfügung gestellt werden dürfen. Ein speziell hierfür einzurichtender Ausschuss soll Warenlisten erstellen, in denen die Produkte aufgelistet sind, die mit subventionierten Devisen eingeführt werden können. Die Liste soll innerhalb eines Monats erstellt und monatlich aktualisiert werden. Damit die Zollauslösung der prioritären Produkte nicht länger als 48 Stunden dauert, soll die Prüfung der Standardkonformität im Lieferland erfolgen.
In dem Planungsentwurf ist weiterhin vorgesehen, dass die wichtigen Produkte für drei Monate vorrätig sein sollten; das gilt sowohl für iranische als auch für ausländische Produkte. Wenn die Lagervorräte zu gering sind, solle die Zentralbank sofort Devisen für den Import der benötigten Waren freigeben.
Die zuständigen Ministerien sollen Dreimonats-Berichte erstellen mit Daten zum Devisenbedarf für die iranische Produktion, Importbedarf, Inlandsbedarf des in Iran hergestellten Produkts. Produktionsmenge, etc. Die Bedarfsdaten für die kommenden drei Monate sollen ermittelt und dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Ergebnisse sollen eine bessere Planungssicherheit schaffen und sind nicht für die Öffentlichkeit gedacht.
Das Ministerium für Handel, Industrie und Bergbau sowie das Landwirtschaftsministerium sollen die Importe so regeln, das die Waren pro Woche nicht mehr als 3% teurer werden. Preise für essentielle Waren dürfen nicht höher sein als die FOB-Preise am Persischen Golf zuzüglich Zoll und Distributionskosten.
Nicht in den Listen aufgeführte Waren können mit Devisen eingekauft werden, die im freien Handel erworben wurden. Das Ministerium für Handel, Industrie und Bergbau sowie das Landwirtschaftsministerium sollen Listen ins Internet stellen mit Waren, die eingeführt werden können.
Waren, die ohne vorherige Importregistrierung beim Zoll liegen, und für die es kein Importverbot gibt, können beim Zoll ausgelöst werden, wenn das zuständige Fachministerium eine Ausnahmegenehmigung erteilt; die Importabgaben werden in diesem Fall verdoppelt.
Die zuständigen Ministerien, Banken und Behörden sollen innerhalb von drei Monaten eine IT-Lösung erstellen, mit der eine zeitnahe Erfassung aller Importvorgänge möglich ist, von der Beantragung der Importlizenz, über die Devisenzuteilung, den Kauf der Devisen, Transport, Zollauslösung, etc.
Sollten die Importeure die Devisen anderweitig verwenden, werden Sie mit einer Strafe des doppelten Devisenwerts belegt. Bei Nichtbezahlung der Strafe wird die Handelskarte entzogen und eine Handelstätigkeit untersagt.
Das Ministerium für Handel, Industrie und Bergbau sowie das Landwirtschaftsministerium müssen in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Organisationen dafür sorgen, dass innerhalb von drei Monaten nach Beschluss des Gesetzes das gesamte Paket zur Unterstützung der Inlandsproduktion umgesetzt und auch eingehalten wird, wie z.B. auch die Sicherstellung der Gewinnausschüttung auf Bankguthaben (Rial und Devisen), jedmögliche Unterstützung der Produzenten und Exporteure.