Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen Einspruch der iranischen Melli Bank gegen das Einfrieren ihres Geldes zurückge­wie­sen. Das höchste EU-Gericht entschied am Dienstag in Luxemburg, der Beschluss des Ministerrates vom Juni 2008 sei rechtmäßig gewesen. Er ver­stoße auch wegen seiner Bedeutung für den Weltfrieden nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die EU hatte das Vermögen einge­fro­ren, weil die Muttergesellschaft Bank Melli Iran das Atomprogramm Teherans unterstützt. Die in London ansässige Melli Bank war schon im Juli 2009 bei dem EU-Gericht der ersten Instanz mit ihrem Einspruch gescheitert. dpa

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