Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen Einspruch der iranischen Melli Bank gegen das Einfrieren ihres Geldes zurückgewiesen. Das höchste EU-Gericht entschied am Dienstag in Luxemburg, der Beschluss des Ministerrates vom Juni 2008 sei rechtmäßig gewesen. Er verstoße auch wegen seiner Bedeutung für den Weltfrieden nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die EU hatte das Vermögen eingefroren, weil die Muttergesellschaft Bank Melli Iran das Atomprogramm Teherans unterstützt. Die in London ansässige Melli Bank war schon im Juli 2009 bei dem EU-Gericht der ersten Instanz mit ihrem Einspruch gescheitert. dpa