Die iranische Zentralbank hat per Rundschreiben bekannt gegeben, dass Ausländer mit ‚dauerhaftem‘ Aufenthaltsstatus zur Kontoführung in Iran berechtigt sind. Nach Rücksprache mit den betroffenen Behörden wurde ‚dauerhafter‘ Aufenthalt als Aufenthalt von mindestens einem Jahr definiert, dessen Verlängerung nichts entgegensteht. Der Originaltext des persischsprachigen Rundschreibens kann bei Marin-Consult angefordert werden.