Die iranische Zentralbank hat heute, am 16. Juli 2013, eine Erklärung zur Einführung der einheitlichen Devisenrate gegeben.  Die Einführung einer einheitlichen Devisenrate sei durch das iranische Haushaltsgesetz des laufenden Jahres 1392 (welches mit mehrmonatiger Verzögerung in Kraft getreten war) vorgeschrieben.  Nach dem Haushaltsgesetz ist die Zentralbank für Kontrolle und Manage­ment des Devisenmarktes zuständig. Die Zentral­bank legt den staatlichen Devisenkurs täglich neu fest und ist auch für die Festlegung der Berechnungskurse für die Einnahmen des Ölministeriums sowie des Schatzamtes zuständig.  Die Einflussnahme auf den Freimarktkurs hängt u.a. von den Aussenhandelsinteressen und der Wirtschaft des Iran ab.  

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