Pressemitteilung des BMWK vom 23.12.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat angesichts der sehr ernsten Lage im Iran die außenwirtschaftlichen Förderinstrumente sowie die deutsch-iranischen Wirtschaftsformate ausgesetzt. Die Aussetzung umfasst die Exportkredit- und Investiti­ons­garantien, den deutsch-iranischen Energiedialog, das Managerfortbildungspro­gramm und das Auslandsmesseprogramm. Nur bei belastbaren humanitären Gründen kön­nen Ausnahmen zugelassen werden. Bei den Investitionsgarantien ist die Aussetzung bereits umgesetzt; bei den Exportkreditgarantien erfolgt die formale Aussetzung ab Ja­nu­ar 2023. Germany Trade and Invest (GTAI) und die Delegation der deutschen Wirt­schaft im Iran haben ihre Aktivitäten zudem auf ein Minimum reduziert.

Das deutsch-iranische Handelsvolumen betrug im Jahr 2021 1,76 Mrd. Euro; von Januar bis September 2022 1,49 Mrd. Euro. Die Übernahme der Export- und Investitions­garan­tien gegenüber dem Iran war ohnehin über viele Jahrzehnte ausgesetzt. Erst seit 2016 gab es in Folge des damaligen Implementation Day zum sogenannten Joint Compre­hen­sive Plan of Action (JCpoA) sowie der Aufhebung der EU-Sanktionen eine kurze Pha­se der Öffnung dieser Instrumente. So wurden in dieser Öffnungsphase bei den Investiti­ons­garantien für einige wenige Projekte Garantien übernommen bzw. verlängert (Deck­ungs­volumen insgesamt rd. EUR 123 Mio.). Bereits seit Ende 2018 lagen dem Bund je­doch keine Anträge auf Neuübernahmen von Investitionsgarantien mehr zur Ent­schei­dung vor. Vergleichbares gilt für Exportkreditgarantien; der Bund hat in den Jahren 2017 (Deckungsvolumen rd. EUR 176 Mio.) und 2018 (rd. EUR 37 Mio.) Exportkreditgarantien für Exporte in den Iran übernommen, seit 2019 nicht jedoch mehr. Das BMWK hat jetzt in Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung entschieden die genannten Ins­tru­mente vollständig auszusetzen.

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