Was gilt bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet?
Personen, die sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochrisikogebiet (z.B. Iran) aufgehalten haben, müssen sich nun bereits vor der Einreise testen lassen. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss bei der Einreise vorliegen. Bei einer Einreise ohne Test, muss unverzüglich nach der Einreise getestet werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich Kinder unter 6 Jahren, Transitreisende und der berufliche Güter- oder Personentransport bei einem Aufenthalt bis zu 72 Stunden. Bisherige Ausnahmen, beispielsweise für Verwandtenbesuche oder Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens erforderlich ist, gibt es für Einreisende aus Hochrisikogebieten nicht mehr.
Reisende müssen sich bereits vor der Einreise auf der Webseite einreiseanmeldung.de anmelden. Ausgenommen von der elektronischen Anmeldung sind unter anderem Personengruppen, die ohne Zwischenstopp durch das Hochrisikogebiet gereist sind oder Transitreisende. Eine bislang geltende Ausnahme für den beruflichen Güter-oder Personentransport, gilt nicht. Weiterhin gilt die bisherige Regel für Risikogebiete, dass sich Einreisende 10 Tage lang in Quarantäne begeben müssen. Für Hochrisikogebiete gibt es weniger Ausnahmen der Quarantänepflicht als für normale Risikogebiete.