Die Einteilung der Importwaren in zugelassene, bedingt zugelassene und verbotene Waren wird von den iranischen Behörden wieder angewendet. Zugelassene Waren können zum staatlichen Devisenkurs eingeführt werden, während bedingt zugelassene Waren (ca 180 'Luxuswaren') nur mit dem teureren Basarkurs eingeführt werden können. Bisher stehen außerdem ca. 600 Produkte auf einer Liste von Waren, die vorerst nicht eingeführt werden dürfen. Informationen zu den 'verbotenen' Produkten liegen noch nicht vor, während folgende Waren als Luxuswaren bezeichnet werden:
Kosmetika und Seifen,
Backwaren, Schokolade, Kakaomasse, Getränke, Wasser, Kaugummi,
Glühbirnen und Lampen,
Gas- und Flüssigkeitszähler, Lichtschalter
Kleidung, Reissverschlüsse, Knöpfe, Schirme, Perücken,
Handycraft, Musikinstrumente, Felle,
Möbel, Matratzen, Gläser, Videospiele, Koffer, Boote, etc.