Visa zu Geschäftszwecken können ab sofort, spätestens jedoch zum 15. Dezember 2011, nur noch unter Vorlage
- einer ORIGINAL-Geschäftseinladung mit Unterschrift, die den genauen Zweck und Dauer der Reise beinhaltet sowie, falls nicht eigenfinanziert, eine Erklärung enthält, dass alle anfallenden Kosten nach §§ 66 – 68 AufenthG übernommen werden,
- eines aktuellen Handelsregisterauszuges des einladenden Unternehmens in Deutschland sowie einer Passkopie des Zeichnungsbefugten
neben den übrigen einzureichenden Unterlagen gem. Merkblatt beantragt werden.
http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/Startseite.html