Reisekrankenversicherung in Iran
Krankenversicherungsschutz für Iran
Ab dem 23. September 2011 ist mit dem Visumsantrag bei der Iranischen Botschaft (Konsulat) eine Kranken- und Unfallversicherungspolice einer anerkannten iranischen oder ausländischen Versicherungsgesellschaft in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen. Falls eine Versicherungspolice bei der Beantragung der Visa nicht vorgelegt werden kann, müssen sich die Antragssteller im Visaantrag verpflichten, unmittelbar nach der Einreise in die Islamische Republik Iran bei einer iranischen Versicherungsgesellschaft eine Kranken- und Unfallversicherung abzuschließen.
Wenn die Versicherungen die Kosten erst in Deutschland erstatten, ist der zusätzliche Abschluss einer iranischen Versicherung zu erwägen, denn nur wenige Reisende führen genügend Bargeld mit, um die Folgen eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung zu bezahlen.