Einreisende aus Risikogebieten können gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer von der Absonderungsverpflichtung ausgenommen sein, sofern sie durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, dass sie nicht mit SARS-CoV-2 infiziert sind (bzw. zum Zeitpunkt der Testung kein SARS-CoV-2 nachgewiesen werden konnte). Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Molekularbiologische Teste (PCR-Teste) aus Iran werden derzeit nicht anerkannt. Sofern kein Test vor Einreise durchgeführt wurde, ist es auch möglich, sich nach der Einreise nach Deutschland testen zu lassen. Weitere infos unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html