Einreisende aus Risikogebieten können gemäß den jeweiligen Quaran­täne­verordnungen der zuständigen Bundesländer von der Absonderungsverpflichtung ausge­nom­men sein, sofern sie durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, dass sie nicht mit SARS-CoV-2 infiziert sind (bzw. zum Zeitpunkt der Testung kein SARS-CoV-2 nachgewiesen wer­den konnte).  Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Molekularbiologische Teste (PCR-Teste) aus Iran werden derzeit nicht anerkannt. So­fern kein Test vor Einreise durchgeführt wur­de, ist es auch möglich, sich nach der Einreise nach Deutsch­land testen zu lassen.  Weitere infos unter:   https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html

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