Oberbank.at: Der Rückzug der USA aus dem Iranabkommen (JCPOA) und die Androhung von US-Sekundärsanktionen haben die Rahmenbedingungen für das Irangeschäft auch für europäische Unternehmen verändert. Die Oberbank hat in den letzten beiden Jahren zahlreiche Kunden und deren Irangeschäft unterstützt. Die Bedrohung europäischer Unternehmen mit US-Sekundärsanktionen zwingt auch uns zum Rückzug. Die stufenweise Rückkehr der USA zum Sanktionsregime vor Unterzeichung des JCPOA führt spätestens per 4. November 2018 zum Ausschluss iranischer Banken von den internationalen Zahlungswegen.
Grundsätze der Oberbank bezüglich Geschäften mit Iran-Bezug
Aufnahme von Geschäftsbeziehungen
Es erfolgt wie bisher keine Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit Firmen- oder Privatkunden mit Sitz oder Wohnsitz im Iran oder mit wirtschaftlichen Eigentümern mit Sitz oder Wohnsitz im Iran.
Finanzierungen
Unter dem Rahmenabkommen für OeKB-abgesicherte Finanzierungen werden keine Kredite ausgereicht. Es wurden bisher auch keine finanzierungsreifen Projekte vorgelegt. Freie Finanzierungen von Geschäften mit Iran-Bezug hat die Oberbank nicht vergeben.
Dienstleistungen (Zahlungsverkehr, Akkreditive)
Zahlungsverkehr und Akkreditivgeschäft mit Iran-Bezug werden ausschließlich unseren Kunden für vor dem 8. Mai 2018 unterzeichnete und vor dem 4. November zu erfüllende Verträge bereitgestellt.
Korrespondenzbankbeziehungen
Neue Korrespondenzbankbeziehungen mit iranischen Banken werden nicht eingegangen. Die Aufrechterhaltung bestehender Bankbeziehungen wird geprüft.