Oberbank.at:   Der Rückzug der USA aus dem Iranabkommen (JCPOA) und die Androhung von US-Sekundärsanktionen haben die Rahmenbedingungen für das Irangeschäft auch für europä­i­sche Unternehmen verändert.  Die Oberbank hat in den letzten beiden Jahren zahlreiche Kun­den und deren Irangeschäft unterstützt. Die Bedrohung europäischer Unternehmen mit US-Se­kundärsanktionen zwingt auch uns zum Rückzug. Die stufenweise Rückkehr der USA zum Sank­ti­onsregime vor Unterzeichung des JCPOA führt spätestens per 4. November 2018 zum Aus­schluss iranischer Banken von den internationalen Zahlungswegen.

Grundsätze der Oberbank bezüglich Geschäften mit Iran-Bezug

Aufnahme von Geschäftsbeziehungen

Es erfolgt wie bisher keine Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit Firmen- oder Privatkunden mit Sitz oder Wohnsitz im Iran oder mit wirtschaftlichen Eigentümern mit Sitz oder Wohnsitz im Iran.

Finanzierungen

Unter dem Rahmenabkommen für OeKB-abgesicherte Finanzierungen werden keine Kredite ausgereicht.  Es wurden bisher auch keine finanzierungsreifen Projekte vorgelegt.  Freie Finan­zierungen von Geschäften mit Iran-Bezug hat die Oberbank nicht vergeben.

Dienstleistungen (Zahlungsverkehr, Akkreditive)

Zahlungsverkehr und Akkreditivgeschäft mit Iran-Bezug werden ausschließlich unseren Kunden für vor dem 8. Mai 2018 unterzeichnete und vor dem 4. November zu erfüllende Verträge be­reit­gestellt. 

Korrespondenzbankbeziehungen

Neue Korrespondenzbankbeziehungen mit iranischen Banken werden nicht eingegangen.  Die Aufrechterhaltung bestehender Bankbeziehungen wird geprüft.

 

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