Die iranischen Rentenbestimmungen wurden wieder einmal geändert.  Nach den neuesten Bestimmungen können Frauen mit 55 Jahren und Männer mit 60 Jahren Rente beantragen.  Soll­ten weniger als zehn Beitragsjahre eingezahlt worden sein, dann können die noch fehlenden Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil)  von den Versicherten nachgezahlt werden.  Der Rentenanspruch beträgt dann ein Drittel des vollständigen Rentensatzes  (10 Tage statt 30 Tage vollständige Rente).

 

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