Die Ausfuhr von Devisen aus Iran durch Flugreisende ist auf 5.000 Euro bzw. den Gegenwert in anderen Währungen beschränkt; für andere Reisende liegt die Beschränkung bei 2.000 Euro. Eingeführt werden dürfen (ohne weitere Erklärung) weiterhin 10.000 Euro.
Die Ein- und Ausfuhr von Rial ist – gemäß cbi-Rundschreiben vom 12. Dezember 2017 - auf 50 Mio. Rial beschränkt.
Die von Iranern zu zahlende Ausreisegebühr betragt 2,2 Mio. Rial.