Die  Ausfuhr von Devisen aus Iran durch Flugreisende ist auf 5.000 Euro bzw. den Gegenwert in an­­deren Währungen  beschränkt;  für andere Reisende liegt die Beschränkung bei  2.000 Euro.  Eingeführt werden dürfen (ohne weitere Erklärung) weiterhin 10.000 Euro. 

Die Ein- und Ausfuhr von Rial ist – gemäß  cbi-Rundschreiben vom 12. Dezember 2017 - auf 50 Mio. Rial beschränkt. 

Die von Iranern zu zahlende Ausreisegebühr betragt 2,2 Mio. Rial.

Suchen