Die Ankündigung der Vereinigten Staaten, ihre Teilnahme am Wiener Nuklearabkommen (JCPOA) zu beenden, lässt die europäische und deutsche Rechtslage derzeit unberührt. Die für Iran-Geschäfte eingereichten Anträge und Anfragen werden vom BAFA weiterhin bearbeitet. Bereits erteilte Bescheide (Genehmigungen und Nullbescheide) behalten ihre Gültigkeit. Die Bescheide berücksichtigen ausschließlich europäisches und nationales Außenwirtschaftsrecht und treffen keine Aussage über Verbote oder Genehmigungspflichten auf Grund von Rechtsvorschriften, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BAFA liegen. Zu Reichweite und Umsetzung der Ankündigung der Vereinigten Staaten, bestimmte Iran-Sanktionen wieder in Kraft zu setzen, nutzen Sie bitte u. a. das Informationsangebot des OFAC unter folgendem Link.