Die Ankündigung der Vereinigten Staaten, ihre Teilnahme am Wiener Nuklearabkommen (JCPOA) zu beenden, lässt die europäische und deutsche Rechtslage derzeit unberührt. Die für Iran-Geschäfte eingereichten Anträge und Anfragen werden vom BAFA weiterhin bearbeitet. Be­reits erteilte Bescheide (Genehmigungen und Nullbescheide) behalten ihre Gültigkeit.  Die Bescheide berücksichtigen ausschließlich europäisches und nationales Außenwirtschaftsrecht und treffen keine Aussage über Verbote oder Genehmigungspflichten auf Grund von Rechts­vor­schriften, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BAFA liegen.  Zu Reichweite und Um­set­zung der Ankündigung der Vereinigten Staaten, bestimmte Iran-Sanktionen wieder in Kraft zu setzen, nutzen Sie bitte u. a. das Informationsangebot des OFAC unter folgendem Link.

 

Suchen