Der Bundestag hat am 07.06.2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz tritt Anfang 2020 in Kraft.
Wesentliche Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz sind u. a. die Erleichterung der Zuwanderungsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte. Die Engpassbetrachtung anhand der Positivliste sowie die Vorrangprüfung fallen weg. Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden erweitert. Weitere Information zum FEG finden Sie unter anderem auf der Info-Plattform „Make-it-in Germany“ der Bundesregierung.