Der Bundestag hat am 07.06.2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz tritt Anfang 2020 in Kraft.

Wesentliche Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz sind u. a. die Erleichterung der Zuwanderungsmöglich­keiten für beruflich Qualifizierte. Die Engpassbetrachtung anhand der Positivliste so­wie die Vorrangprüfung fallen weg. Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden erweitert.  Weitere Information zum FEG finden Sie unter anderem auf der Info-Plattform „Make-it-in Germany“ der Bundesregierung.

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