Mellat Bank gewinnt Rechtsstreit gegen die EU
Nachdem die Sina Bank am 11. Dezember 2012 in erster Instanz mit Einschränkungen einen Rechtsstreit gegen die EU betr. die verhängten Sanktionen gewonnen hatte, hat das Gericht in Luxemburg am 29. Januar auch zu Gunsten der Mellat Bank entschieden.
Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden:
1. Für nichtig erklärt werden, soweit sie die Bank Mellat betreffen,
– Nr. 4 der Tabelle B des Anhangs II des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP;
– Nr. 2 der Tabelle B des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2010 des Rates vom 26. Juli 2010 zur Durchführung von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran;
– Nr. 4 der Tabelle B in Abschnitt I des Anhangs des Beschlusses 2010/644/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 zur Änderung des Beschlusses 2010/413;
– Nr. 4 der Tabelle B des Anhangs VIII der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 423/2007;
– der Beschluss 2011/783/GASP des Rates vom 1. Dezember 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/413;
– die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1245/2011 des Rates vom 1. Dezember 2011 zur Durchführung der Verordnung Nr. 961/2010;
– Nr. 4 der Tabelle B in Abschnitt I des Anhangs IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 961/2010.
2. Der Rat der Europäischen Union trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Bank Mellat.
3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
Der vollständigeText beider Urteile kann bei Marin-Consult angefordert werden.